Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Anbieter und den Kund:innen geschlossenen Verträge über kosmetische Dienstleistungen, insbesondere Wimpernverlängerung, Wimpernlifting, Browlifting, sowie das Färben von Wimpern und Augenbrauen. Mit Terminbuchung erkennt die Kundin/der Kunde diese AGB verbindlich an.
Ein Vertrag über eine kosmetische Dienstleistung kommt zustande durch:
Ohne fristgerechte Anzahlung gilt der Termin als nicht verbindlich und wird vom Anbieter nicht reserviert.
Vor Durchführung bestimmter kosmetischer Behandlungen ist das Ausfüllen und Unterzeichnen eines Aufklärungsbogens inklusive Einverständniserklärung durch die Kundin/den Kunden verpflichtend. Ohne diese Zustimmung kann keine Leistung erfolgen.
Die Aufklärungsunterlagen werden zur rechtlichen Absicherung des Anbieters dokumentiert und datenschutzkonform aufbewahrt.
Personenbezogene Daten der Kund:innen werden ausschließlich im Rahmen der Behandlung, Terminorganisation und Dokumentation verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine detaillierte Datenschutzerklärung liegt im Studio aus bzw. ist auf Wunsch einsehbar.
Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere persönliche Wertgegenstände, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
8.2.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
8.2.2 Bei kosmetischen Dienstleistungen besteht ein Gewährleistungsanspruch nur dann, wenn der Anbieter grobe Mängel zu vertreten hat, also insbesondere dann, wenn nachweislich nicht fachgerecht oder entgegen anerkannter fachlicher Standards gearbeitet wurde. Für subjektiv empfundene Unzufriedenheit, persönliche Erwartungen oder ästhetische Abweichungen, die nicht auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
8.2.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, gelten folgende abweichende Regelungen:
8.2.4 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht:
8.2.5 Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, so trifft ihn die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB entsprechend. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
8.2.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, wird er gebeten, etwaige Unzufriedenheit oder Auffälligkeiten unmittelbar nach der Behandlung oder spätestens innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen, damit gegebenenfalls eine Nachbesserung erfolgen kann. Die Wahrung dieser Frist ist jedoch keine Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche.